6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rücker- stattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rücktritt/Kündigung des Reiseveranstalters 7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi- sationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 8. Ersatzperson 8.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reise- beginn zugeht. 8.2 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfor- dernisse nicht erfüllt. 8.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nach- weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters 9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.2 Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestell- ten Prospekten von Leistungsträgern, z.B. Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte Dritter. 9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakul- tative Angebote örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung aus- drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags- partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeich- net werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften natürlich für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuch- ten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbe- förderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Frist setzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden, Rechte bei Reisemängeln 10.1 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschal- reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. 10.2 Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschrif- ten vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen, und Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen, den Vertrag nach § 651l BGB kündigen, die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651m BGB) ergebenden Rechte geltend machen und nach § 651n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeb- licher Aufwendungen verlangen. 10.3 Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveran- stalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofor- tige Abhilfe notwendig ist. 10.4 Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine lokale Vertragsagentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter (Kontaktadressen und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Der Reisende kann die Mängelanzeige aber auch seinem Reisevermittler, über welchen er die Reise gebucht hat, anzeigen. 10.5 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. 10.6 Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 10.7 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. 10.8 Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. 10.9 Der Reisende hat den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. 11. Verjährung, Abtretungsverbot 11.1 Ansprüche des Reisenden nach § 651 i Abs. 3 BGB kön- nen unter der unten stehenden Adresse des Reiseveran- stalters geltend gemacht werden. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträ- ger wird empfohlen. 11.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell- schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aus- händigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstal- ter anzuzeigen. 11.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reise- veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 12. Streitschlichtung Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reisever- anstalter verpflichtend würde, informiert der Reisever- anstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 13. Versicherungen 13.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveranstalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisen- platz 1, 65189 Wiesbaden. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. 13.2 Der Reiseteilnehmer kann über den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Hanse- Merkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells- Platz 1, 20354 Hamburg abschließen. Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der 58 Rufen Sie uns an: 040 819738-0 Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. 14. Pass- und Visumerfordernisse, behördliche Gesundheitsvorschriften, Reisedokumente 14.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesund- heitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitrei- senden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc).vorliegen. 14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol- gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. 14.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseve- ranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Reisende muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu- gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat. Grundsätzlich werden Visa von uns nur für einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollte der Reisende eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall möglich. Reiseunterlagen können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch des Reisenden. Wünscht der Reisende eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visa oder von Pässen (z.B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so trägt dieser, nach vorheriger Information über die anfallenden Kosten, diese gesondert. 14.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich selbst über den in Ziffer 14.1 genannten Umfang unserer Informationen hinaus Informationen über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxen- maßnahmen rechtzeitig einholen sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden dazu, ob die physische Konstitution des Reisenden die Teilnahme an der Reise erlaubt. Auf allgemeine Informationen, insbe- sondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Rei- severanstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschut- zerklärung, welche unter https://www.chinatours.de/ service-navigation/datenschutz/ einsehbar ist.