6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgem vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rckreise oder aus sonstigen Grnden, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rcker- stattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die wenn es sich um vllig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rcktritt/Kndigung des Reiseveranstalters 7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurcktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rcktrittserklrung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn sptestens zugegan- gen sein muss, und er in der Reisebesttigung die MTZ und spteste Rcktrittsfrist nochmals deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reise- ausschreibung verweist. Ein Rcktritt ist sptestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenber dem Kunden zu erklren. Sollte bereits zu einem frheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzglich von seinem Rcktrittsrecht Gebrauch zu machen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. 7.2 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn zudem vom Vertrag zurcktreten, wenn er aufgrund unvermeidba- rer, auergewhnlicher Umstnde an der Erfllung des Vertrags verhindert ist; in diesem Fall hat er den Rcktritt unverzglich nach Kenntnis von dem Rcktrittsgrund zu erklren. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurck, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 7.3 Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rcktritts zur unverzglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rcktritt zu leisten. 7.4 Wenn der Reisende die Durchfhrung der Reise ungeach- tet einer Abmahnung nachhaltig strt oder wenn er sich in solchem Ma vertragswidrig verhlt, dass eine Fort- setzung des Vertragsverhltnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kndigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder sich sonst stark vertragswidrig verhlt, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kndigen. Dabei behlt er den Anspruch auf den Reisepreis abzglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungstrger oder hnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten fr die Rckbefrderung trgt der Strer selbst. 8. Ersatzperson 8.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datentrger erklren, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Erklrung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht spter als sieben Tage vor Reise- beginn zugeht. 9.3 Wir haften nicht fr Leistungsstrungen, Personen- und Sachschden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakul- tative Angebote rtlicher Agenturen und Veranstalter, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbesttigung aus- drcklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags- partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeich- net werden, dass sie fr den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften natrlich fr Leistungen, welche die Befrderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuch- ten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbe- frderungen whrend der Reise und die Unterbringung whrend der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit fr einen Schaden des Kunden die Verletzung durch uns urschlich geworden ist. 10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Frist setzung vor Kndigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden, Rechte bei Reisemngeln 10.1 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschal- reise frei von Reisemngeln zu verschaffen. 10.2 Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschrif- ten vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen, und Kostentragung fr eine notwendige Beherbergung verlangen, den Vertrag nach § 651l BGB kndigen, die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651m BGB) ergebenden Rechte geltend machen und nach § 651n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeb- licher Aufwendungen verlangen. 10.3 Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeintrchtigt, kann der Reisende den Vertrag kndigen. Die Kndigung ist erst zulssig, wenn der Reiseveran- stalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofor- tige Abhilfe notwendig ist. 10.4 Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzglich der rtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine rtliche Reiseleitung oder eine lokale Vertragsagentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter (Kontaktadressen und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Der Reisende kann die Mngelanzeige aber auch seinem Reisevermittler, ber welchen er die Reise gebucht hat, anzeigen. 10.5 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. 10.6 Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, fr 8.2 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten Abhilfe zu sorgen, sofern dies mglich ist. widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfor- dernisse nicht erfllt. 8.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatschlich entstanden sind. 8.4 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nach- weis darber zu erteilen, in welcher Hhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Haftung und Haftungsbeschrnkung des Reiseveranstalters 9.1 Unsere vertragliche Haftung fr Schden, die nicht Krperschden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschrnkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigefhrt wird. Mglicherweise darber hinausgehende Ansprche nach internationalen bereinknften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschrnkung unberhrt. 9.2 Wir haften nicht fr Angaben in von uns nicht hergestell- ten Prospekten von Leistungstrgern, z.B. Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte Dritter. 10.7 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebros sind nicht berechtigt, Ansprche anzuerkennen. 10.8 Der Reisende ist persnlich fr sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. 10.9 Der Reisende hat den Reiseveranstalter unverzglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhlt oder wenn die Unterlagen und Tickets bezglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. 11. Verjhrung, Abtretungsverbot 11.1 Ansprche des Reisenden nach § 651 i Abs. 3 BGB kn- nen unter der unten stehenden Adresse des Reiseveran- stalters geltend gemacht werden. Die Geltendmachung kann auch ber den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise ber diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datentr- ger wird empfohlen. 11.2 Schden oder Zustellungsverzgerungen bei Flugreisen Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zustndigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell- schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepckbeschdigung binnen 7 Tagen und bei Versptung innerhalb 21 Tagen nach Aus- hndigung, zu erstatten. Im brigen ist der Verlust, die Beschdigung oder die Fehlleitung von Reisegepck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstal- ter anzuzeigen. 11.3 Die Abtretung von Ansprchen gegen den Reise- veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehrigen. 12. Streitschlichtung Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz ber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen fr den Reisever- - anstalter den Kunden hierber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist fr alle Reisevertrge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 13. Versicherungen 13.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) fr den Reiseveranstalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisen- platz 1, 65189 Wiesbaden. Durch den Sicherungsschein sind smtliche Kundengelder nach § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. 13.2 Der Reiseteilnehmer kann ber den Reiseveranstalter eine Reisercktrittskostenversicherung bei der Hanse- Merkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells- Platz 1, 20354 Hamburg abschlieen. Ansprche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisercktrittskosten- versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rckfhrungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gltigen Krankenversicherung. 14. Pass- und Visumerfordernisse, behrdliche Gesundheitsvorschriften, Reisedokumente 14.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden ber allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesund- heitspolizeiliche Formalitten des Bestimmungslandes einschlielich der ungefhren Fristen fr die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss sowie ber deren evtl. ˜nderungen vor Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitrei- senden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehrigkeit, Staatenlosigkeit etc).vorliegen. 14.2 Der Reisende ist fr die Einhaltung aller fr die Durchfhrung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol- gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. 14.3 Der Reisende ist verantwortlich fr das Beschaffen und Mitfhren der behrdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rcktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseve- ranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Reisende muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis fr die Reise eine ausreichende Gltigkeit besitzt. Der Reiseveranstalter haftet nicht fr die rechtzeitige Erteilung und den Zu- gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter Visa von uns nur fr einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollte der Reisende eine vorgezogene Beantragung wnschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall mglich. Reiseunterlagen knnen bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch des Reisenden. Wnscht der Reisende eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visa oder von Pssen (z.B. versicherte bersendung, Expresslieferung), so trgt dieser, nach vorheriger Information ber die anfallenden Kosten, diese gesondert. www.NewSilkRoad.de 47